Durch die veränderten Arbeitsbedingungen in der Pandemie steigt das Risiko, dass Mitarbeiter ihren Arbeitgeber hintergehen. So deckten Detektive etwa Fälle von Ungeimpften auf, die sich im Zuge der 3G-Regelung krankschreiben ließen.
Die geringere Kontrolle über die tatsächliche Arbeitszeit im Homeoffice bietet betrügerischen Mitarbeitern zudem Gelegenheit, ihre Work-Life-Balance aufzupolieren. Noch bis zum 19. März 2022 gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regelung nach § 28a Abs. 7 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Arbeitnehmer dürfen ihre Arbeitsstätten nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder (täglich) negativ getestet sind. Und Arbeitgeber sind gemäß § 28 b Abs. 3 IfSG verpflichtet, die 3G-Bestimmungen regelmäßig zu kontrollieren.