Die Datenspeicherung in einer US-Cloud ist nicht DSGVO-konform, das hat der EuGH bestätigt. Auch Einzelvereinbarungen erfüllen nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Wirklich sicher sind die Daten nur bei Providern, deren Firmensitz und deren Rechenzentren in Europa angesiedelt sind. m 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA für Datenübermittlungen in die USA für unwirksam erklärt, da es kein Schutzniveau gemäß der DSGVO sicherstellt. Insbesondere stehe in den USA kein klar definierter Rechtsweg zur Durchsetzung der im europäischen Unionsrecht verankerten Rechtsgarantien zur Verfügung.