Ein aktuelles BGH-Urteil schützt Youtube-Nutzer, die Raubkopien von Filmen hochladen. Sie sind damit faktisch sicher vor Verfolgung.
Der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat entschieden (Urteil vom 10. Dezember 2020 – I ZR 153/17 ), dass Youtube weder Mailadressen noch IP-Adressen von Nutzern herausgeben muss, die illegal Filme beziehungsweise Raubkopien auf das Videoportal hochgeladen haben. Zwar haben die Rechteinhaber (also die Filmproduzenten) gegenüber Youtube einen Auskunftsanspruch auf die „Anschrift“ der Youtube-Nutzers. Doch dieser Anspruch umfasst lediglich den Namen und die Postanschrift des Youtube-Nutzers. Diese beiden Angaben lassen sich aber leicht fälschen.