| §1 | Allgemeines |
| §1.1 | Angebote
und Preisangaben sind freibleibend, Irrtümer sind vorbehalten.
Abweichungen vom Angebot bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des
Dienstleisters. |
| §1.2 | Für alle Angebote behält der Dienstleister das Eigentumsrecht, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. |
| §1.3 | Diese
Bestimmungen treten grundsätzlich mit Bestellung, spätestens jedoch
sobald die Ware vom Kunden entgegengenommen wurde, in Kraft. |
| §1.4 | Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und so lange der Vorrat reicht, Irrtummer sind dabei vorbehalten. |
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| §2 | Preise und Zahlungsbedingungen |
| §2.1 | Bei
Versand/Lieferung der Ware gelten die Listenpreise, die zum Zeitpunkt
des Zustandekommens des Kaufertrages gültig waren, zzgl. der
Versandkosten und Verpackungskosten. |
| §2.2 | Sowie
der Dienstleister die Ware selbst anliefert oder
Installationen/Einweisungen Vorort vornimmt werden dem Kunden diese
zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. |
| §2.3 |
Rechnungen sind bei Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Der
Dienstleister bleibt solange Eigentümer der Ware, bis die Rechnung
vollständig beglichen wurde. |
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| §3 | Liefer-/Leistungszeit |
| §3.1 | Liefertermine
oder -fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Diese
sind jedoch nicht bindend, wenn dem Dienstleister die Lieferung
aufgrund von höherer Gewalt oder anderen erschwerenden Gründen
unmöglich ist. Hierzu zählen z.B. Streiks, Aussperrungen oder
behördliche Anordnungen, auch wenn diese beim Lieferanten des
Dienstleisters auftreten. In diesen Fällen verzögert sich die Lieferung
um die Dauer der erschwerenden Gründe. |
| §3.2 | Kommt
der Kunde in Annahmeverzug, ist der Dienstleister berechtigt,
eventuellen Schaden und/oder Mehraufwand in Rechnung zu stellen. |
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| §4 | Gewährleistung / Haftungsausschluss |
| §4.1 | Für
erworbene Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von z.Zt. 24
Monaten, diese gilt ab Übergabe der Ware. Eventuelle Mängel sind dem
Dienstleister samt Fehlerbeschreibung schriftlich zu melden.
Eingesendete Ware muss frei eintreffen und wird auch frei wieder
ausgeliefert. |
| §4.2 | Für die
normale Abnutzung der Ware, bzw. für Verschleissteile wird keine Haftung
übernommen. Dies gilt auch für gebrauchte Ware, hier wird generell
keine Haftung übernommen, es sei denn es wurde schriftlich bestätigt. |
| §4.3 | Offensichtliche
Mängel sind sofort, spätestens jedoch 1 Woche nach Erhalt der Ware
schriftlich zu melden. Bei Einbau/Nutzung trotz offensichtlicher Mängel
entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. |
| §4.4 | Weiterhin
besteht keine Haftung bei Mängeln/Schäden, die auf unsachgemäße
Behandlung oder Lagerung der Ware zurückzuführen sind. Das gleiche gilt
für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion
oder Überspannungen entstanden sind. |
| §4.5 | Bei
eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder beim Entfernen/Brechen
eventueller Gewährleistungssiegel der Ware erlischt die Gewährleistung
sofort. |
| §4.6 | Für verlorene
Daten wird keine Haftung übernommen, auch wenn dies durch einen
Defekt/Mangel an der Ware verursacht wurde. Eine Datensicherung liegt
immer in der Sorgfaltspflicht des Kundes. |
| §4.7 | Bei
einem Mangel/Defekt hat der Dienstleister dreimal das Recht, die
betroffene Komponente nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Scheitern
diese Versuche, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder eine Wandlung/Minderung anzustreben. Durch den
Austausch von Teilen oder Baugruppen oder auch der Reparatur dieser
treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft. |
| §4.8 | Liegt
bei der bemängelten Ware kein Defekt vor, bzw. beruht der Defekt auf
unsachgemäßer Handhabung der Ware, werden dem Kunde die Aufwendungen
des Dienstleisters für die Prüfung der Ware in Rechnung gestellt.
Hierzu zählen auch Fehler, die durch eine fehlerhafte Treiber- oder
Betriebssysteminstallationen begründet sind. |
| §4.9 | Soweit
nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des
Kundes ausgeschlossen, d.h. der Dienstleister haftet nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kundes. |
| §4.10 | Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte wird nicht anerkannt. |
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| §5 | Software |
| §5.1 | Bei
Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen
Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Öffnen der
Verpackungerkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. |
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| §6 | Ausfuhrgenehmigung |
| §6.1 | Falls
die Ware ins Ausland überführt werden soll, sind vom Kunden in eigenem
Namen und auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen. Die
Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht,
vom Vertrag zurückzutreten |
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| §7 | Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht |
| §7.1 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
| §7.2 | Gerichtsstand ist Düsseldorf . Wir sind jedoch berechtigt, den Gerichtstand des Kunden wahrzunehmen. |
| §7.3 | Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser Vereinbahrungen verbleiben die restlichen AGB jedoch bestehen. |